Der Verein, in dem Sie als Eltern mit der Aufnahme Ihres Kindes Mitglied werden, ist von der Stadt Dortmund und dem Land Nordrhein-Westfalen als Jugendhilfeträger nach dem Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) anerkannt.
Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt durch:
- Landeszuschüsse,
- Zuschüsse der Stadt Dortmund,
- Elternbeiträge und
- Mitgliedsbeiträge der Elterninitiative.
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge ergeben sich nach der Staffelung des Jugendamtes Dortmund nach den Richtlinien des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Alle Anliegen rund um die Kita, Jugendhilfe, Kosten, Bedarfsplanung liegen in der Zuständigkeit dieses Jugendamtes. Der Träger ist verpflichtet, dem Jugendamt Namen, Anschrift, Geburtstag und Aufnahmedatum des betreuten Kindes zu melden. Anhand dieser Angaben wird die Höhe der Beiträge ermittelt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit, dem Alter des betreuten Kindes und dem Jahreseinkommen. Für Details verweisen wir Sie auf die Internetseiten der Stadt Dortmund, wo neben den Beitragstabellen, der Beitragssatzung auch ein Merkblatt für Sie zum Download bereit stehen.
Mitgliedsbeitrag
Die Elterninitiative erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Siehe dazu die Beitragsordnung (Stand vom 12.11.2019) der Elterninitiative. In der Anlage der Beitragsordnung befindet sich eine übersichtliche Tabelle mit der Zusammensetzung der entstehenden Mitgliedskosten für ein, zwei bzw. drei Kinder.