Der eingetragene Verein „Elterninitiative Kleiner Prinz e.V.“ besteht seit 2006 und ist Träger der gleichnamigen „Kindertagesstätte Kleiner Prinz“. Die Eltern der betreuten Kinder sind die Mitglieder des Vereins. Die Vereinsmitglieder wählen auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung aus ihren Reihen einen fünfköpfigen Vorstand, der ehrenamtlich für den Betrieb der Kindertageseinrichtung verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus wählen die Eltern den Elternbeirat.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern in unserer Kindertageseinrichtung sind mit der Übernahme von Vorstandsaufgaben, dem Engagement in der Elternvertretung und der Unterstützung bei Pflege und Instandhaltung des Gebäudes sehr vielfältig.

Aktive Mitarbeit der Eltern ist nicht nur erwünscht, sondern wird zur Sicherung der Qualität erwartet. Als Elterninitiative leben wir von einem intensiven Miteinander rund um die Kita Kleiner Prinz. Dazu gehört, dass sich die Eltern aktiv an notwendigen Arbeiten wie z.B. kleineren Reparaturen engagieren.

Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein, dessen ausschließlicher Zweck die Trägerschaft der Kindertagesstätte ist. Wir sind als Freier Träger unter dem Dachverband des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes  organisiert, der die Freien Träger  in der Tagesarbeit unterstützt und die politische Interessenvertretung übernimmt.

Die Finanzierung besteht nach dem Kinderbildungsgesetz für Elterninitiativen zu 96 % aus Zuschüssen des Jugendamtes. Die verbleibenden 4 % ist der von den Elterninitiativen (Vereinen) selber zu leistender Trägeranteil. Da wir keine Gewinne erwirtschaften können, wie beispielsweise ein Einzelhandelsunternehmen, müssen wir, die Mitglieder, diesen Beitrag selber aufbringen. Dadurch sind Kindertagesstättenplätze in Elterninitiativen teurer als in z.B. kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen, die den Trägeranteil anderweitig aufbringen können. Hinzu kommt die Elternmitwirkung z.B. beim Einkaufen, Putzen, Reparieren, Instandsetzten oder der Gartenarbeit. Diese spart uns finanzielle Mittel  aus dem feststehenden Jahresbudget, die wir in zusätzliches pädagogisches Personal, anstatt z.B. in weitere Raumpflegekräfte oder Hausmeistertätigkeiten investieren können.

Die Unterbringung der Kinder in der Einrichtung ist abhängig von der Vereinsmitgliedschaft, d.h. wir können nur Kinder betreuen, deren Eltern Mitglied im Verein werden. Diese Mitgliedschaft endet in der Regel, wenn das Kind den Kindergarten in die Schule oder anderweitig verlässt. Auf Antrag kann die Vereinsmitgliedschaft um jeweils ein Jahr verlängert werden.